Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ist eine einstündige Beratung durch die Hebamme vorgesehen. Diese ist optional, sollte in der 18. - 22. Schwangerschaftswoche stattfinden und wird gänzlich von der Krankenversicherung übernommen.
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Mögliche Themen sind:
Ihre persönlichen Anliegen, eventuelle Unsicherheiten und Fragen haben Vorrang!